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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frank110
10.02.2005, 21:48 Uhr

Alten Führerschein in EU-Karten-Schein getauscht

Hallo,

ich habe damals (08/1996) den 1b Schein gemacht und am 18.05.1998 den 1a und den 3er. Nach zwei Jahren wollte ich den uneingeschränkten 1er bzw. A eintragen lassen und musste damals (04/2000) den rosa Schein gegen den neuen Karten Schein eintauschen.

Bei mir ist jetzt folgendes eingetragen: A mit einem Sternchen also-> *)
B, C1, BE, C1E, M, L

Bei einigen Bekannten, die ein paar Monate früher Ihren Schein gemacht hatten habe ich kürzlich gesehen, dass sie noch den CE eingetragen hatten und den C glaube ich auch.

Wurde da ein Fehler bei mir gemacht und einige Klassen unterschalgen?

Beim Googeln habe ich leider nichts gefunden.

Viele Grüße

Frank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.02.2005, 23:15 Uhr

zu: Alten Führerschein in EU-Karten-Schein getauscht

Klasse C hatte dein Bekannter wohl auf keinen Fall, Klasse CE kann man mit starken Einschränkungen (Schlüsselnummer 79) als Klasse 3-Besitzer bekommen. (Braucht man für Züge mit einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einem Zug-Gesamtgewicht von über 12 Tonnen und für Anhänger, deren zul. Gesamtgewicht die Leermasse des Zugfahrzeuges überschreitet, mit maximal 3 Achsen). Diese Klasse muss aber extra beantragt werden bei der Umschreibung. Maximal 2 Jahre nach der Umschreibung kannst du sie nachträglich noch bekommen.

Bei dir ist diese (recht selten benötigte) Berechtigung also verfallen, das Amt hat nichts falsch gemacht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Überholverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Parkverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern