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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Olli50
19.01.2005, 13:10 Uhr

LKW ab 50

Ich bin im September 50 geworden und habe noch den alten Führeschein der Klasse 2

nun habe ich gelesen das der nicht mit gilt

ist das richtig ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.01.2005, 14:46 Uhr

zu: LKW ab 50

Zumindest teilweise richtig. Seit deinem 50. Geburtstag darfst du keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr fahren (also mehr als 7,5 t). Um die Fahrerlaubnis zu verlängern benötigst du ein allgemein-medizinisches und ein augenärzliches Gutachten. Dann kannst du bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein für die nächsten 5 Jahre beantragen, danach werden wieder neue Gutachten fällig.
Zur Beantragung hast du jetzt 2 Jahre Zeit, danach müsstest du die Prüfungen wiederholen um die FE zurückzubekommen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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