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27.10.2017, 20:23 Uhr

Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich

Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Auf spielende Kinder achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt