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Das FAHRTIPPS-Forum
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 _Becky87_
27.04.2010, 14:30 Uhr
Unfall in der Probezeit mit anzeige und PKW Beschlagnahme
So nun zu meinem Fall.
Ich war am Do, 22.04. mit einem Firmenpkw auf dem Weg nach Hause. Unterwegens habe ich dann einen Auffahrunfall gehabt. Mein Pkw hat totalschaden, anderer Pkw war auch beschädigt, jedoch noch fahrtüchtig. Fahrerin hatte leichtes Schleudertrauma, Beifahrer und ich selbst unverletzt. Da ich der meinung war, dass die Bremsen nicht wollte, wurde mein Auto von der Polizei beschlagnahmt. eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung habe ich auch bekommen.
Nun hat die Dekra das Auto unterwsucht und nichts fest gestellt. D.H. ich war wohl zu doof zum bremsen.
Nun meine Fragen:
1. ich bin noch 1 monat in der Probezeit, welche Konsequenzen kann das haben? Ich war vorher noch nie auffällig geworden.
2. Aufbauseminar ja oder?
3. Muss ich evtl mein Führerschein abgeben?
4. muss ich die Kosten des Prüfers tragen oder übernimmt das die Versicherung.
Um antworten wäre ich echt dankbar.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Nach rechts
Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt
Geradeaus
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?

Handfahrzeuge
Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden
Kraftfahrzeuge aller Art
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
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