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 Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen rechts blinken
Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte
Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?
Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit
Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-024-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich darf vor dem Motorrad die Kreuzung überqueren
Ich muss warten
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