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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 LauraLottchen
09.01.2014, 13:08 Uhr
Problem mit Sonderfahrten...
Folgender Sachverhalt:
habe meine Führerscheinausbildung am 04.01.12 begonnen und war ab diesem Tage regelmäßig beim Theorieunterricht (am 02.02.12 war ich damit durch). Kurz darauf hatte ich dann auch die Theorieprüfung erfolgreich bestanden.
Meine erste Sonderfahrt hatte ich am 08.03.12.
Jetzt kommt mein eigentliches Problem: im Januar 2013 hatte ich 2 praktische Prüfungen, die ich beide versemmelt habe.
Danach war ich entmutigt und habe eine längere Pause gemacht und im Dezember 2013 die 3. Praktische gemacht, wo ich wieder durchgefallen bin.
In der Zwischenzeit musste ich die Theorieprüfung nochmal machen, weil die abgelaufen war (Ende September 2013).
Jetzt habe ich momentan sehr viel mit der Uni zu tun und auch nicht das nötige Kleingeld, um mich zur 4. Prüfung anzumelden, auch wenn ich es eigentlich müsste, da, wenn das mit den 2 Jahren Gültigkeit richtig verstanden habe, die Sonderfahrten ja im März diesen Jahres verfallen würden... Und die Theoriestunden sind ja auch nur 2 Jahre gültig, oder?
Heißt das, ich muss alles nochmal neu machen?

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?
Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
Überweg frei lassen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
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