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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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12.10.2011, 22:14 Uhr

2. Prüfung für A-unbeschränkt?

Mein Fahrlehrer meinte es sei derzeit ein Gesetz in der Prüfung sei das eine weitere Prüfung für A-unbeschränkt zum Inhalt hat.
Ums ganz einfach zu sagen: damit man nach den 2 Jahren mit A-beschränkt seine Erweiterung auf A-unbeschränkt bekommt, muss man nochmal in die Prüfung (Fahrschule). Ist da was dran? Bzw. falls ja, ab wann ist das und betrifft das die, die bereits A-beschränkt besitzen auch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
12.10.2011, 22:48 Uhr

zu: 2. Prüfung für A-unbeschränkt?

Betroffen sind die, die ab 19. Jan. 2013 die Motorradausbildung beginnen, oder ggf. erweitern.
Lies selbst
http://motorrad-recht.de/News-file-article-sid-61.
html

und frage, wenn noch was unklar ist.;o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lesso
12.10.2011, 23:42 Uhr

zu: 2. Prüfung für A-unbeschränkt?

Okay, ich habs bereits verstanden, aber um nochmal auf 100% Sicherheit zu erhöhen:
Da ich bereits A-beschränkt besitze wird mich das nicht mehr treffen (auch wenn ich noch warten muss bis ich unbeschränkt habe)?!

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13.10.2011, 00:20 Uhr

zu: 2. Prüfung für A-unbeschränkt?

Richtig, du musst nichts anderes tun, als zu warten. :o)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lesso
13.10.2011, 08:07 Uhr

zu: 2. Prüfung für A-unbeschränkt?

Okay, das freut mich zu ;)
Danke für die Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
13.10.2011, 15:04 Uhr

zu: 2. Prüfung für A-unbeschränkt?

Gern geschehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tony90
13.10.2011, 16:38 Uhr

zu: 2. Prüfung für A-unbeschränkt?

>>Betroffen sind die, die ab 19. Jan. 2013 die Motorradausbildung
>>beginnen, oder ggf. erweitern.

Das stimmt nicht!!!
Es muss die praktische Prüfung vor dem 19.01.2013 bestanden sein UND der Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgehändigt sein.
Ansonsten wird automatisch der der Antrag von Klasse A beschränkt auf Klasse A2 umgedeutet.

Ausserdem: bei einem Entzug und einer Neuerteilung ab dem 19.01.2013 wird ebenfalls nur A2 erteilt und eine neue Prüfung auf A ist nötig.

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