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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pako
11.11.2008, 12:46 Uhr

Ermittlungsverfahren eingestellt?

Hey,

also ich ich hatte am 11.10.08 einen Unfall mit einer Radfahrerin an einem Stopschild am 13.10.08 habe ich eine schriftliche Äußerung bekommen mir wurde Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall vorgeworfen.

Ich habe mich dazu geäußert und habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen dort steht:

Sehr geehrter Herr XXXX,

das Ermitllungsverfahren gegen Sie habe ich gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.

Meine Frage ist das jetzt alles erledigt und ich bekomm keine Punkte und Probezeitverlängerung? oder kommt das noch seperat?

Danke für eure hilfe ;)

LG Pako

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
11.11.2008, 12:58 Uhr

zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?

Das kommt separat & wird dir leider nicht erspart bleiben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.11.2008, 18:50 Uhr

zu: Ermittlungsverfahren eingestellt?

Zu unterscheiden ist hier die Verfolgung einer Straftat (fahrl. Körperverletzung) und die der (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.

Für die Verfolgung der Straftat ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Diese hat netterweise das Verfahren gegen Dich eingestellt.

Nicht davon betroffen ist die Bußgeldstelle, die Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt. Die entsprechende Owi (ggf. eine Vorfahrtsverletzung o.ä.?) wird verfolgt werden.
Daraufhin wird wegen der Probezeit die Führerscheinstelle tätig.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Ich selbst

Das Motorrad

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h