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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
15.10.2008, 19:03 Uhr

Fühererschein 17 BE beantragt - will aber nur noch B 17

Hallo!

Bin jetzt 17 1/2, habe heute die theoretische Fahrprüfung gemacht und bin mir sicher, dass ich nach Absolvierung der Klasse B auf keinen Fall noch BE machen will, weil ich schon genug Schwierigkeiten mit so nem kleinen Gefährt habe.

Mein Vater hat mir den Scheiß damals eingeredet.

Kann ich die Füherscheinsache nach Absolvierung der Klasse B einfach ruhen lassen oder kommen dann irgendwelche kostenpflichtigen Sachen auf mich zu, weil danach reicht´s mir wirklich, ist ne riesen Unverschämtheit, die ganze Geldverschwendung!

Oder gilt dann gar meine theoretische/ praktische Prüfung als "nicht bestanden", weil ich BE verweigere? Ich habe schon den Rollerfühererschein...

Vielen Dank schon im Voraus!

Euer Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.10.2008, 20:35 Uhr

zu: Fühererschein 17 BE beantragt - will aber nur noch B 17

musst nur den "richtigen" führerschein neu beantragen weil der führerschein den du mit 18 bekommen solltest wahrscheinlich auf be ausgestellt ist.
sonst gibt es keine konsequenzen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
15.10.2008, 21:23 Uhr

zu: Fühererschein 17 BE beantragt - will aber nur noch B 17

Sehr schön, habe schon befürchtet, der Staat musste dafür schon irgendetwas beantragen, aber wenn man der Fahrschule sagt, man möchte keine bE-Fahrstundne machen, dann hat sich das wohl erledigt! :)


Vielen Dank!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden