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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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31.07.2007, 11:57 Uhr

Führerschein Klasse A frei

Ich hab Führerschein Klasse M und B will jetzt noch A muss ich da nochmal Theorie machen Prüfung und so, oder nur Praxis .

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01.08.2007, 16:00 Uhr

zu: Führerschein Klasse A frei

Hab meinen M schon 1979 gemacht demzufolge hab ich ja schon A1 Berechtigung und muss wegen A trotzdem noch TP machen.Das ist ja Sch....

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01.08.2007, 16:11 Uhr

zu: Führerschein Klasse A frei

»Hab meinen M schon 1979 gemacht«

Das wird wohl der 5 er gewesen sein.

»demzufolge hab ich ja schon A1 Berechtigung«

Das wäre ein Irrtum.


Also was hast Du denn nun? M oder A1? Was steht denn genau im Führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
01.08.2007, 21:28 Uhr

zu: Führerschein Klasse A frei

Wenn du A1 hast brauchst du weniger Praxis-Pflichtstunden und Theorie ist auch weniger, dass allerdings bei jedem Führerschein. Schau dazu mal unter Führerschein hier auf der Seite.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren