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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
29.04.2007, 16:02 Uhr

Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Auf der Site wird im Beitrag Umschreibung von nicht EU-Führerscheinen folgendes geschrieben:
"Eine Umschreibung ist nur innerhalb von drei Jahren seit Begründung des Wohnsitzes in Deutschland möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt (komplette Fahrausbildung und -prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)."
Kann das sein, dass der Umschreiber nochmal eine komplette Fahrausbildung über sich ergehen lassen muss, wo ihm doch nach §31 FeV Absatz 1 Satz 2 die Befreiung über die Vorschriften der Fahrausbildung als Vorteil nach drei Jahren noch bleibt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.04.2007, 17:08 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Bei einer Umschreibung nach Ablauf der 3-Jahres-Frist wird unterschieden, ob der umzuschreibende Führerschein aus einem Staat kommt, der in Anlage 11 aufgeführt, oder ob er aus einem dort nicht aufgeführten Staat kommt. Im ersten Fall gelten auch nach Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften nicht, im zweiten Fall hingegen schon.

Der Inhaber eines chinesischen, australischen, irakischen, türkischen oder guatemaltekischen Führerscheins muss also die komplette Ausbildung absolvieren, wenn zwischen Wohnsitzbegründung und Antragstellung mehr als 3 Jahre vergangen sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peter07
02.05.2007, 20:54 Uhr

zu: Frist für Umschreibung ausländischer Faherlaubnisklassen.

Danke Georg, alles klar. So hab ich das auch im §31 FeV gelesen, steht hier etwas ungenau. Danke!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Welche Kraftfahrzeuge müssen auf Landstraßen möglichst den befestigten Seitenstreifen benutzen?

Langsam fahrende landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen

Mofas und Krankenfahrstühle

Kleinkrafträder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B

Weil die Sicht durch die Kurve behindert ist

Weil die Fahrbahn durch den falsch parkenden Pkw verengt ist

Weil die Fahrbahn glatt ist