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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kays
28.03.2007, 19:18 Uhr

Kfz- anmeldung

Hallo,
habe am Montag den Wagen meiner Mutter abgemeldet, weil es mit dem Tüv schlecht aussah.
Jetzt habe ich aber die möglichkeit den Wagen doch günstig reparieren zu lassen.

Meine Frage:
auf dem Fahrzeugschein ist statt " Vorrübergehend abgemeldet"
endgültig abgemeldet" angekreutzt.
Da ich den Wagen nun übernehmen möchte
wollte ich wissen, ob man den wieder normal
anmelden kann?

Danke für Antworten im Voraus,

Kay

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
29.03.2007, 08:48 Uhr

zu: Kfz- anmeldung

Sicher? Für was ein Vollgutachten? NICHTMAL mehr die Wagen die länger als 19 Monate abgemeldet waren benötigen dieses mehr.
Warum sollte ein Wagen der nur n Monat oder was weiß ich wielange der abgemeldet war eines benötigen?
HU/AU müsste völlig ausreichen nehm ich Mal an....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf einen Stau

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Geschwindigkeit vermindern

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Möglichst weit rechts fahren