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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maria2201
26.03.2007, 14:11 Uhr

Fahrschule wechseln

Hey ihr Lieben!
Ich würde gern meine Fahrschule jetzt noch wechseln. Ich habe bereits meine theoretische Prüfung gemacht und habe (bis auf eine) Fahrstunde alle Pflichtstunden gemacht.
Allerdings brauche ich natürlich noch ein paar mehr Fahrstunden, doch mein Fahrlehrer gibt mir nie Termine und wenn, dann werden sie meistens abgesagt und es kommt keine neue zustande, sodass es immer große Pause zwischen den einzelnen Fahrstunden gibt.
Nun habe ich mich bei einer neuen Fahrschule erkundigt, ob ich nun noch wechseln kann.
Das ist natürlich möglich, allerdings brauche ich die Bestätigung, dass ich die bisherigen Fahrstunden auch tatsächlich gemacht habe.
Nun stelle ich mir die Frage, ob mein Fahrlehrer mir diese Bestätigung auch wirklich aushändigt!?
Ist er dazu verpflichtet?
Würde mich über Antworten & Tips freuen.

Lieben Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 123Flubber
26.03.2007, 14:37 Uhr

zu: Fahrschule wechseln

Ja, er ist verpflichtet.

§ 6 Abs. 2 FahrschAusbO (Fahrschüler-Ausbildungsordnung)

"Nach Abschluss der Ausbildung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebes dem Fahrschüler Bescheinigungen über die durchgeführte theoretische und praktische Ausbildung nach den Anlagen 7.1 bis 7.3 auszustellen.
Wird die Ausbildung nicht abgeschlossen, sind dem Fahrschüler die durchlaufenen Ausbildungsteile schriftlich zu bestätigen."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TuningBln
29.03.2007, 11:00 Uhr

zu: Fahrschule wechseln

wie "123Flubber" schon erwähnte du kannst jeder Zeit die Fahrschule wechseln ohne Probleme.
Da es dein geld ist und du entscheiden kannst wo und wem u es in die hand gibst.
Diese Bescheinigung muss er dir Ausstellen ohne zweifel, da es dein Eigentum und auch recht ist.

Ich wuensche dir weiterhin eine Gute Fahrt und vorallem Strep Frei.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
12.04.2007, 18:32 Uhr

zu: Fahrschule wechseln

Was muss mein FL machen, wenn sich beim Fahrschulwechsel auch das prüfgebiet wechselt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.04.2007, 18:39 Uhr

zu: Fahrschule wechseln

nichts, macht alles der tüv/dekra.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
12.04.2007, 18:42 Uhr

zu: Fahrschule wechseln

Danke für die schnelle Antwort, lieber FL!

Also muss ich in dem Brief an meine ehem. FS nur schreiben, sie mögen bitte meinen Ausbildungsnachweis an meine neue FS schicken? Und dann?

Wie veranlasse ich, dass das prüfgebiet geändert wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.04.2007, 22:44 Uhr

zu: Fahrschule wechseln

du gar nicht, macht alles die neue fahrschule. du wirst nur beim tüv umgemeldet.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Geschwindigkeit verringern

Nicht mehr überholen

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen