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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
31.01.2007, 19:11 Uhr

COC/Übereinstimmungsbescheinigung

Hallo,

Da im neuen Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief nur noch eine Rad-Reifenkombination steht, würde mich mal interessieren, welche weiteren Größen Ich fahren darf! Es gibt doch eine "Übereinstimmungsbescheinigung"!

Woher bekomme ich diese? Habe mein Auto letztes Jahr zugelassen, da war aber nichts entsprechendes dabei!

Vielen Dank!

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31.01.2007, 19:56 Uhr

zu: COC/Übereinstimmungsbescheinigung

reifenhändler können es dir sagen. der tüv kann dir eine bescheinigung für 5€ ? ausdrucken.

holger

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01.02.2007, 21:40 Uhr

zu: COC/Übereinstimmungsbescheinigung

Ist man verpflichtet diese mitzuführen, wenn eine Reifengröße zwar im alten Fahrzeugschein stand, aber im neuen nicht mehr?

Wie sieht es bei einer Kontrolle aus?
Woher will der nette Beamte wissen, welche Größe ich fahren darf und welche nicht?

folgende Situation bei mir:

alter Fahrzeugschein:
175/70 R14 und 185/65 R14

neuer Fahrzeugschein:
nur noch 175/70 R14

obwohl werksseitig 185er Reifen oben waren!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten