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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katrinchen83
23.11.2006, 21:06 Uhr

Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B und würde gerne wissen ob ich damit auch Radlader, Trecker usw (Bis 25 kmh) fahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.11.2006, 22:16 Uhr

zu: Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Na klar, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum braucht man keine Fahrerlaubnis.

Wenn du die Maschinen auf der Straße fahren willst geht das mit einem zulässigen Gesamtgewicht <3,5t sowieso mit Klasse B.

Ansonsten darfst du mit Klasse L (ist in B eingeschlosen) "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" (dazu zählt der Radlader) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h fahren.

Landwirtschaftlichte Zugmaschinen ("Trecker") darfst du mit Klasse L nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken mit einer bbH bis zu 32 km/h fahren. (Mit Anhänger darfst du nur 25 km/h fahren)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

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Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen