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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katrinchen83
23.11.2006, 21:06 Uhr

Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Ich bin im Besitz der Führerscheinklasse B und würde gerne wissen ob ich damit auch Radlader, Trecker usw (Bis 25 kmh) fahren darf?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.11.2006, 22:16 Uhr

zu: Kennt sich wer mit Baumaschinen aus?

Na klar, außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum braucht man keine Fahrerlaubnis.

Wenn du die Maschinen auf der Straße fahren willst geht das mit einem zulässigen Gesamtgewicht <3,5t sowieso mit Klasse B.

Ansonsten darfst du mit Klasse L (ist in B eingeschlosen) "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" (dazu zählt der Radlader) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h fahren.

Landwirtschaftlichte Zugmaschinen ("Trecker") darfst du mit Klasse L nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken mit einer bbH bis zu 32 km/h fahren. (Mit Anhänger darfst du nur 25 km/h fahren)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Pkw, der abgeschleppt wird