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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:03 Uhr

Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Hi,
Eiso ich mach A begrentzt und B zusammen!
Nun wollt ich fragen da ich Theorie bereits bestanden hab und am 30.10 praktisch für Klasse A hab ob ich dann nachdem ich A bestanden hab auch schon A fahren darf??
Oder muss ich zuerst warten bis ich auch Auto bestanden hab???

Danke schon mal:=

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 19:17 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Wenn du Prüfung Der Klasse A Bestanden hast darfst du auch Fahrzeuge der klasse A Fahren,
Allerdings erst wenn dir dein Führerschein bzw. ein Vorläufiger füherschein ausgehändigt wurde.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DENKER
20.10.2006, 19:26 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
20.10.2006, 23:15 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Offtopic: Du hast net Zufällig am 21.9 Geburtstag oder?:D

Nein, habe ich nicht!

Topic: Wie läuft des mit den Vorläufigen??? Muss ich extra bezahlen oder???(bzw. beantragen?!)

Da ich erst die Prüfung klasse B gemacht habe, Klasse A ca. 3 Monate Später,war es bei mir
so das ich nach der bestandenen Prüfung der Klasse B eine Bescheinugung bekommen habe das ich besagte bestande habe. Mit dieser Bescheinigung aber noch nicht berechtigt war
Fahrzeuge der Klasse B zu Führen.
Mit dieser bescheinigung musste ich zum zuständigen Strassenverkehrsamt und konnte mir aussuchen ob ich einen Kartenführerschein oder einen Vorläufigen nehme.
Kostenpunkt für Kartenführerschein lag glaube ich bei 50 - 60€, und ein Vorläufiger bei ca. 15€.
Der vorläufige Führerschein wurde sofort ausgestellt und ist dann 3 Monate in verbingung mit deinem Personalausweis, und nur in der BRD
gültig.

MFG
Chris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Davidian
21.10.2006, 13:32 Uhr

zu: Klasse A und B zusammen A bereits fahren???

Also ich habe zuerst die praktische Prüfung B gemacht und später A-b .....Für den vorläufigen Schein musste ich nichts bezahlen ....

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- bremst unerwartet

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen