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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
16.10.2006, 18:07 Uhr

zu: führerscheinantrag

ja, nur Prüfung darfst du ohne bestätigten Antrag (4-6) Wochen nicht machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
16.10.2006, 18:28 Uhr

zu: führerscheinantrag

Gilt das auch für die Theorie-Prüfung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
16.10.2006, 19:13 Uhr

zu: führerscheinantrag

Ja das gilt auch für die Theorieprüfung, also ich würde an deiner Stelle schnellstmöglichst den Antrag abgeben, sonst kannst du hinterher deine Prüfungen nicht rechtzeitig machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
16.10.2006, 22:37 Uhr

zu: führerscheinantrag

Bei mir dürftest Du einfach noch nicht anfangen.
Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es zwar nicht, aber es macht pädagogisch gesehen absolut keinen Sinn, mit jemandem praktische Stunden zu absolvieren, der noch nicht einmal in absehbarer Zeit eine Prüfungszulassung bekommen wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung