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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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23.03.2006, 17:27 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Am besten bei Deiner zuständigen Behörde für Fahrschulangelegenheiten nachfragen.

Die Behörden haben nicht immer völlig deckungsgleiche Auslegungen des Gesetzes.
Abitur ist ausreichend.
Den einen reicht drei Jahre FE-Besitz aus, die anderen wollen Bescheinigungen von Versicherungen über die Dauer eines selbst genutzten PKW/Krad oder wollen den km-Stand des eigenen Kfz wissen.

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23.03.2006, 17:34 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Lies doch einfach mal den § 2 FahrlG etwas weiter, der hat nämlich auch noch einen Absatz 2. Und dieser Absatz 2 beginnt mit den Worten "Als jeweils ausreichend nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gilt ..."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer so gekennzeichneten Haltestelle. Wie verhalten Sie sich, wenn dort Kinder stehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-008

Die Geschwindigkeit muss nicht vermindert werden, wenn ein Bus in einer Haltebucht hält

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit bleiben

Eine Verminderung der Geschwindigkeit ist nur erforderlich, wenn dort ein Schulbus hält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus diesem Feldweg links abbiegen. Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-102-B

Das Kraftfahrzeug auf der Landstraße

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren