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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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23.03.2006, 17:27 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Am besten bei Deiner zuständigen Behörde für Fahrschulangelegenheiten nachfragen.

Die Behörden haben nicht immer völlig deckungsgleiche Auslegungen des Gesetzes.
Abitur ist ausreichend.
Den einen reicht drei Jahre FE-Besitz aus, die anderen wollen Bescheinigungen von Versicherungen über die Dauer eines selbst genutzten PKW/Krad oder wollen den km-Stand des eigenen Kfz wissen.

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23.03.2006, 17:34 Uhr

zu: § 2 FahrlG

Lies doch einfach mal den § 2 FahrlG etwas weiter, der hat nämlich auch noch einen Absatz 2. Und dieser Absatz 2 beginnt mit den Worten "Als jeweils ausreichend nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gilt ..."

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-003-B

Mit einem vor dem Bus fahrenden Pkw

Nur mit dem von rechts kommenden Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?