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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lena17
31.12.2005, 16:28 Uhr

A1 und jetzt B,BE,A:Änderungen in Theorieprüfung?

hallo,

habe demnächst theoretische Prüfung für B, BE und A und habe den Führerschein für A1 schon.
Nun habe ich gehört, dass ich nun weniger Fragen in der Prüfung ausfüllen muss, ich aber dafür logischerweise auch weniger Fehlerpunkte haben darf.
Stimmt das? Wieviele sind das dann?

Und ganz wichtig:
Setzen sich diese Fragen dann nur aus den "Zusatzfragen für B und A" zusammen?
Oder auch aus Grundfragen?
(Grundfragen hatte ich ja theoretisch schon beim A1-Führerschein?!?)

Danke im Voraus,..



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.12.2005, 17:30 Uhr

zu: A1 und jetzt B,BE,A:Änderungen in Theorieprüfung?

Du musst 10 Fragen Grundstoff beantworten, 10 Fragen Zusatzstoff Klasse B und 10 Fragen Zusatzstoff Klasse A.

Grundstoff + Zusatzstoff A: max. 6 Fehlerpunkte
Grundstoff + Zusatzstoff B: max. 6 Fehlerpunkte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
31.12.2005, 23:32 Uhr

zu: A1 und jetzt B,BE,A:Änderungen in Theorieprüfung?

außerdem, kommt die Frage mit dem Fahrzeugbrief und fahrzeugschein nicht mehr dran, da die papiere anders heißen und eigentlich trotzdem einigermaßen gleich aussehen.

bekommst glaub bei auto und mottorrad 10 fragen weniger jedoch 6fehlerpunkte sind erlaubt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lena17
01.01.2006, 16:21 Uhr

zu: A1 und jetzt B,BE,A:Änderungen in Theorieprüfung?

vielen Dank!!! :)
werd mich dann mal an's Lernen machen..

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw