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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:33 Uhr

Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Hallo,

ich habe letztes Jahr im November meine Theorieprüfung abgelegt. Es ist ja glaub ich so, dass wenn ich bis dahin nicht meine Praktische mache, das Ganze verfällt und ich es noch mal machen muss, stimmt das so? Ich stehe kurz vor der praktischen und bin ganz schön unter Druck deswegen...

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
30.08.2005, 18:35 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

Die theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig, danach verfällt sie und du musst sie nochmal machen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
30.08.2005, 18:36 Uhr

zu: Verfall der bereits abgelegten Theorieprüfung???

also doch wie ich mir das gedacht habe... hmmm dann in den nächsten 8 Wochen Gas geben zwecks Bestehen... Danke Dir!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Ich selbst

Der rote Pkw

Das Motorrad

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge