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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meiki87
30.06.2005, 18:04 Uhr

Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Ich habe vor knapp zwei Jahren Roller-Führerschein gemacht und auch an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen.
Nun möchte ich Autoführerschin machen, benötige ich hierfür einen neuen Erste-Hilfe-Kurs???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HarryAngel
30.06.2005, 18:17 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Nein,aber schaden würde es nix (Alle Angaben ohne Gewähr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.07.2005, 13:57 Uhr

zu: Gültigkeit des Erste Hilfe Kurs

Allerdings nicht mit dem SMU verwechseln. Der läuft irgendwann (1 Jahr?) ab.

Eine Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort" läuft nicht nach einem Jahr ab, sondern gilt genau so unbegrenzt wie der 1.-Hilfe-Kurs.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Wann sollten Sie den Motor abstellen, um Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu vermindern?

Wenn Sie bei einem Stop-Schild anhalten

Wenn Sie in einem Verkehrsstau länger warten müssen

Wenn Sie vor Bahnübergängen oder Baustellen warten müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

Sofort bremsen und bremsbereit bleiben

Einfach weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen