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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern cooper
25.06.2005, 15:50 Uhr

zu: Rechts um die Ecke fahren in der Prüfung?

also dieses "rückwärts rchts um die ecke" soll dazu dienen dem FL/Prüfer zu zeigen wie du dein Kopf drehst, also ob du auch mal zurück schaust, oder nach links auf die straße, statt nur auf den rechten außenspiegel.....wenn du dies machen sollst würde ich den rechten außenspiegel zunächst so verstellen, dass du den bordstein und dein rechten hinterreifen siehst, dann ist es nämlich kein problem mehr. Aber wie gesagt auch nicht die ganze zeit auf den spiegel starren auch mal den kopf bewegen! ...und zum schluß nicht vergessen den spiegel wieder in die richtige position zu verstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Biggyy12
25.06.2005, 17:08 Uhr

zu: Rechts um die Ecke fahren in der Prüfung?

Es kann sein, dass du rückwärts um die Ecke fahren musst.
Muss aber nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren