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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bibi1973
04.06.2005, 13:34 Uhr

Fahren üben...

Hallo ich würde gerne mit dem Auto meines Mannes ein wenig üben...das Einparken und Rückwärtsfahren usw.Auf welchen Geländen darf ich das?Wir haben leider keinen offiziellen Übungsplatz hier in der Nähe!
Danke schon mal
Bibi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
04.06.2005, 13:57 Uhr

zu: Fahren üben...

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Bereichen in denen die StVO gilt, nicht zulässig.
Überall sonst darfst du fahren, wenn der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat.
Damit auf einem Grundstück die StVO nicht greift, muss es vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt sein, und es muss eine Zufahrtskontrolle an der Einfahrt geben bzw sie muss versperrt sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Beide Pkw