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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.03.2005, 21:34 Uhr

zu: Hilfe !!! Frist abgelaufen O_o

Wo liegt denn das Problem? Bis zum 03.06. ist doch noch jede Menge Zeit.

Verkürzen läst sich auf Antrag (wenn triftige Gründe vorliegen) nur die Sperrfrist nach einer nicht bestandenen Prüfung. Die 1-Jahres-Frist, nach der die Theorie-Prüfung ungültig wird, lässt sich nicht verkürzen.

Also, besprich das einfach mit deinem Fahrlehrer, sag ihm, dass du in den nächsten Tagen etwas öfters fahren willst (z.B. mind. 2 Doppelstunden pro Woche), dann dürfte es keinerlei Terminprobleme geben.

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23.03.2005, 22:23 Uhr

zu: Hilfe !!! Frist abgelaufen O_o

ich wollte ja die "1-Jahres-Frist" verlängern :)

Ja, es ist spät und ich werde alt ;-)
Ich meinte natürlich auch verlängern. Aber wie gesagt, das ist bei der Gültigkeit der Theorieprüfung nicht möglich, d.h. die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum.

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23.03.2005, 22:36 Uhr

zu: Hilfe !!! Frist abgelaufen O_o

nicht die theorie sondern praktische prüfung müsste ich bis zum 3.6 geschafft haben ;)

Aha, du wirst auch alt. Diesmal habe ich mich nämlich nicht vertan: Du musst deine prakt. Prüfung bis zum 03.06. geschafft haben, weil deine theor. Prüfung nur bis dahin gültig ist und du die theor. Prüfung anderenfalls wiederholen müsstest. Also geht es ja um die Verlängerung der 1-Jahres-Frist der theor. Prüfung. Aber diese gibt es wie gesagt leider nicht.

..zum Seitenbeginn

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Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

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Wann wird ein Überholender gefährdet?

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