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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kornflake_mit_milch
18.03.2005, 22:11 Uhr

zu: So schnell wie möglich Führerschein machen ?

theoriestunden muss er meines wissens alle nochmal besuchen ebenso nochmal alle pflichfahrstunden wiederholen, korrigiert mich falls es nicht stimmt ;-) es gibt sogenannte ferienfahrschulen wo man nur einige wochen dabei ist, natürlich heisst das dann aber auch lernen und jeden tag fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.03.2005, 06:10 Uhr

zu: So schnell wie möglich Führerschein machen ?

Die Ausbildungsbescheinigung sowohl für die theoretische als auch für die praktische Ausbildung gilt jeweils 2 Jahre (nicht zu verwechseln mit der theor. Prüfung, die nur ein Jahr gilt). Du schreibt, dass das "vor ca. 2 Jahren" war - es hängt also vom Monat ab.

Kann er in einer anderen Fahrschule jetzt anfangen und da aber dem Fahrlerer erklären was war und kann jetzt nach 1-2 Fahrstunden die Prüfung machen ?

Dem Fahrlehrer irgendetwas zu erklären, hilft nicht. Wichtig ist die Vorlage der jeweiligen Ausbildungsbescheinigung. Und unabhängig von den bereits absolvierten Sonderfahrten ist auch nicht garantiert, dass man "nach 1-2 Fahrstunden" die prakt. Prüfung machen kann, denn das hängt von den Fahrfertigkeiten und der Einschätzung des Fahrlehrers ab.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-011-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

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