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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
21.09.2017, 15:26 Uhr

Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Hey, ich habe ja schon erzählt, dass das Auto von meinem Kumpel kaputt gegangen ist. Jetzt hat er überlegt, ob er seine Garage untervermietn kann (also an ein anderes Auto) oder ob er sie kündigen soll. Was meint irh? Habt ihr eine Idee, was sich mehr lohnen könnte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
21.09.2017, 15:32 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Gute Frage, ich weiß leider nicht, was sich mehr lohnt. Wenn er jemanden in seiner Nachbarschaft kennt, der dringend eine Garage braucht, kann er das doch ruhig machen. Will er sich denn zeitnah ein neues Auto kaufen? Dann lohnt sich vllt eine Kündigung nicht. Aber wenn er sie doch kündigen will, kann er auf https://www.kuendigungsfristen.net/mietrecht/kuendigung-garage-vorlage/ eine gute Vorlage dafür finden :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reichstein
27.10.2017, 13:38 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Sollte dann wohl auch mit dem Vermieter abgesprochen werden oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schankmark74
02.02.2018, 16:38 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Das muss definitiv mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
08.02.2018, 12:33 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Kannst dir auch ein mega Fitnessraum einbauen :) wäre doch auch nice

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?

An Bahnübergängen

An Fahrbahnverengungen

In unübersichtlichen Kurven

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte

Was gilt hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B

Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen

Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten

Rechtsabbieger dürfen fahren