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02.06.2015, 10:16 Uhr

Personenbeförderung ohne P-Schein

Hallo,
heute habe ich zwei Fragen an Sie â EURO“ in Verbindung mit der nachstehenden Verordnung.
Da gibt es einen Fahrdienst-Unternehmer, der Fahrer-Jobs (ohne P-Schein!) anbietet.
Er fährt entgeltlich wohl für Schulträger, Krankenhäuser/Heilanstalten u.ä.; beruft sich dazu auf §1, 4. c-g. Offensichtlich zahlen die Beförderten (Kinder, Eltern, Patienten) wohl kein Entgelt, sondern wohl nur die Träger.

Kann das legal sein????

Und muss der Fahrer (ohne P-Schein) sich etwa zu jeder Fahrt über das Entgelt der tatsächlichen oder angeblichen Auftraggeber informieren?


Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung)
§ 1

Von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes werden freigestellt

1. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen außerhalb öffentlicher Straßen und Plätze im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes;
2. Beförderungen mit Kraftfahrzeugen in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit;
3. Beförderungen mit Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind, es sei denn, dass für die Beförderungen ein Entgelt zu entrichten ist;

4. Beförderungen
a) von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von ihrer Eigenart nach wechselnden Arbeitsstellen, insbesondere Baustellen, sofern nicht ein solcher Verkehr zwischen gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten länger als ein Jahr betrieben wird,
b) von Berufstätigen mit Kraftfahrzeugen zu und von Arbeitsstellen in der Land- und Forstwirtschaft,

c) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgesellschaften zu und von Gottesdiensten,
d) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht,
e) von Kranken aus Gründen der Beschäftigungstherapie oder zu sonstigen Behandlungszwecken durch Krankenhäuser oder Heilanstalten mit eigenen Kraftfahrzeugen,
f) von Berufstätigen mit Personenkraftwagen von und zu ihren Arbeitsstellen,
g) von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen,

h) von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber zu betrieblichen Zwecken zwischen Arbeitsstätten desselben Betriebes,
i) mit Kraftfahrzeugen durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten,
es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist;

5. Beförderungen durch die Streitkräfte mit eigenen Kraftfahrzeugen;
6. Beförderungen durch die Polizei mit eigenen Kraftfahrzeugen;
7. die Mitnahme von
a) umziehenden Personen in besonders für die Möbelbeförderung eingerichteten Fahrzeugen,
b) Personen in Kraftfahrzeugen, die zur Leichenbeförderung bestimmt sind.

Können Sie mir hierzu Ihre Einschätzung geben?
Viele Grüße
bakkalor

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

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Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen