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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Horst240
01.03.2015, 17:16 Uhr

Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Alkohol und Drogen gehören zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für den Alkoholkonsum hinter dem Steuer festgelegt. Je nach Promille-Wert wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden.

Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
Alkohol am Steuer gilt als Unfallursache Nummer eins.
0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren

Aber schon bei Werten über 0,3 Promille kann bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Hier drohen dann ebenfalls der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe und 7 Punkte in Flensburg..

Quelle: http://geldverdieneninfo24.coverblog.de/alkohol-un
d-das-unfallrisiko
/

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04.03.2015, 10:37 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Und was ist jetzt die Frage?

Das Kopierte ist auch falsch. Mit 7 Punkten wird seit fast einem Jahr kein Straßenverkehrsvergehen mehr bestraft.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Seestern
16.09.2015, 20:05 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

hi,

cih trinke generell nich wenn ich mit dem Auto oder Rad unterwegs bin. Und da finde ich die Strafen auch gerechtfertigt. Wer fahrlässig mit dem Leben anderer umgeht, sollte bestraft werden.

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Laoy
17.09.2015, 22:34 Uhr

zu: Alkohol und Unfallrisiko im Straßenverkehr

Neben Alkohol sollte man auf jeden Fall auch sogenannte Räuchermischungen (Legal Highs) auf gar keinen Fall nutzen, wenn man Auto fährt. Diese sind zwar nicht so einfach nachzuweisen, aber man ist nach dem Konsum auf keinen Fall Fahrtüchtig. Infos dazu findet man hier: http://raeuchermischungen-cannabis-ersatz.de/raeuc
hermischungen-cannabisersatz-mpu

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte