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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
05.12.2014, 15:36 Uhr

Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

Habe gerade folgenden Satz gelesen: "Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung scheint obligatorisch, wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto ankommt. Allerdingt trügt der Schein, denn auch ein solcher Bescheid ist rechtskräftig!" (Quelle: http://zu-schnell-gefahren.de/bussgeldbescheid/)
Stimmt das wirklich? Woher wollen die denn, wenn die gar kein Foto haben tatsächlich wissen, dass ich und nicht ein anderer gefahren ist? Hoffe hier findet sich einer, der mir das erklären kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dany44
19.01.2015, 11:48 Uhr

zu: Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

hi

foto haben sie als beweismittel.
das wird nur nicht mitgeschickt weil es zu teuer und aufwendig wäre.
wenn du den Rechtsweg gehst, kommt das Beweisfoto auf den "Tisch"

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was versteht man unter defensivem Fahren?

Vorsorglich an jeder Kreuzung anhalten

Mit Fehlern anderer rechnen

Nicht auf seinem Recht bestehen