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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alexanderm
22.08.2012, 16:30 Uhr

Welchen Führerschein für Leicht-Kfz?

Hallo ihr Lieben,
versuche gerade herauszufinden welchen Führerschein man zur Führung eines Leicht-Kfzs benötigt. Auf http://www.leichtkraftfahrzeuge.net/ steht, dass die Klasse S reichen soll. Ich kann mir das jedoch nur schwer vorstellen, da es doch Autos sind und keine Zweiräder oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
22.08.2012, 17:34 Uhr

zu: Welchen Führerschein für Leicht-Kfz?

Hier auf der Webseite;
"DREIRÄDRIGE Kleinkrafträder und VIERRÄDRIGE Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h..."
Also darfst du das von dir beschriebene Fahrzeug mit FSK S fahren.

ACHTUNG: "da es doch Autos sind und keine Zweiräder oder?"
Für Zweiräder brauchst du die Klasse M!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen