Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crg14
30.11.2011, 16:29 Uhr

Verlängerung der Frist zum Aufseminar?

Guten Tag allerseits,

mein Problem ist folgendes: Ich muss ein Aufbauseminar für den Führerschein A1 machen. Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass ich innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Behörde eine Bestätigung einer Fahrschule vorlegen muss, dass ich eine solche belegt habe.
Nun ist es ja so, dass zu diesem Seminar auch ein Praktische Teil gehört. Allerdings fallen diese 3 Monaten jetzt auf die Wintermonate Dezember, Januar und Februar. Mein eigenes Kleinkraftrad, wie auch die der Fahrschulen in meiner Nähe haben alle nur ein saisonelles Kennzeichen und sind im Winter nicht zugelassen. Zusätzlich wurde mir von den meisten dieser Fahrschulen auch mitgeteilt, dass sie im Winter auch keine Motorradfahrstunden geben würden, wenn ihre Maschinen zugelassen wären.

Deshalb wird es für mich kaum möglich sein ein solches Aufbauseminar in den nächsten 3 Monaten abzuschließen.

Deshalb meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit diese Frist zu verlängern, obwohl in dem Schreiben klar erwähnt wird, dass nicht einmal eine Klage gegen die Strafmaßnahme diese verlängern würde?

Und falls nicht, was soll ich dann tun? Meinen Führerschein abgeben und ihn danach wieder neu erwerben?
Dabei bin ich auch nicht im Bilde, wie das abläuft, wenn man den Führerschein wieder erlangen will, aber die Vermutung liegt nahe, dass das höhere Kosten hätte, als das Aufbauseminar.

Ich hoffe da kann mir hier jemand Rat erteilen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
01.12.2011, 07:34 Uhr

zu: Verlängerung der Frist zum Aufseminar?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Fristen verlängern zu lassen.
Die letztendliche Entscheidung darüber liegt aber beim zuständigen Sachbearbeiter.
Deine Argumente sind mE gar nicht schlecht.
Deshalb würde ich dir dringend anraten, bald den Menschen, von dem du die Aufforderung zum Besuch des Seminars erhalten hast, zu kontaktieren. Telefonisch, schriftlich oder (noch besser!) persönlich, um den Fall darzulegen.
Er wird dir auch sagen können, ob du den nächstmöglichen Termin für die theoretischen Einheiten schon jetzt belegen kannst und den praktischen Teil verspätet nachholen kannst, oder du einen späteren Seminartermin wahrnehmen sollst, um alles in einem Block zu absolvieren.
Lasse dir die Entscheidung schriftlich geben.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen