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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern senora-p
27.10.2011, 12:19 Uhr

praktische Fahrpruefung auch auf Englisch?

Hallo,
weiss jemand ob man die praktische Farhpruefung auch auf Englisch machen kann? Mein Mann spricht noch nicht so gut deutsch. Gibt es dazu irgendwelche Regeln oder ist das vom Pruefer abhaengig?
Vielen Dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
31.10.2011, 19:46 Uhr

zu: praktische Fahrpruefung auch auf Englisch?

Ehrlich: Gehört habe ich davon noch nicht.
Und auch die deutschen Fahrschulen, die den theoretischen Unterricht in englisch anbieten, verlieren kein Wort zur Sprache in der praktischen Prüfung.
Von Dolmetschern während der pP ist das Net voll - doch die Beiträge kommen größtenteils aus Österreich.
Vielleicht melden sich hier ja noch Kundige.
Ansonsten würde ich, an deiner Stelle, doch glatt mal beim TÜV anrufen.

Wäre nett, wenn du das Ergebnis deiner Recherche hier posten würdest.
Danke schön und viel Erfolg.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- bremst unerwartet

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben