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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alica
18.04.2011, 11:54 Uhr

Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

Hallo ihr Lieben,
hatte heut morgen einen ganz ganz leichten Auffahrunfall. Typ vor mir Vollbremsung (da Taxi vor ihm Vollbremsung), ich trotz Abstand REIN. Zu schnell gefahren konnte direkt ausgeschlossen werden, da absolut Stop and Go und ich (trotz 50km/h erlaubt) nicht mal 40 gefahren bin.

Polizei kam, alles aufgenommen. Nichts passiert, also keine Verletzen, an seinem Auto weniger Schaden als an meinem (hat auch selbst gesagt dass viele der Beulen schon vorher waren). Ich Kratzer und alles. Und verbeultes Kennzeichen.
Nun meine Frage - ich bin noch in der Probezeit (2007 Führerschein gemacht, wegen zu schnell fahren, Tel. am Steuer etc. --> Probezeit verlängert) --> AUFBAUSEMINAR. Danach wegen zu schnell fahren nochmal Punkt, dann wurde mir die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen --> hab ich gemacht.
Nun noch Probezeit bis Juni 2011...

Krieg ich duch den Unfall Punkte oder so? :S hoffe ihr könnt mir helfen

vielen danke...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
18.04.2011, 12:01 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

Das gehört jetzt vielleicht nicht ganz hierher, aber ich erlaube mir mal, Dir den etwas zu dem weit verbreiteten Irrtum, dass 50km/h "gefahren" werden dürfen, näher zu bringen.
Die 50 km/h (Beispiel) ist die "erlaubte Höchstgeschwindigkeit" unter Abwägung vieler Faktoren wie zum Beispiel Wetter, Straßenzustand, Fahrzeugaufkommen und so weiter.
Und ein Stop-and-Go Fahren mit 40 oder gar 50 km/h kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alica
18.04.2011, 13:08 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

wie gesagt, nicht mal 40. wahrschl warens 20 oder so, das kann ich im nachhinein nicht sagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
26.04.2011, 09:00 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

stop and go? so 20 oder 30? Schrittgeschwindigkeit sind ja nur ca. 7 km/h. Leicht anfahren und anhalten nach 3 - 4 Metern bringen keine 20...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
26.04.2011, 11:22 Uhr

zu: Auffahrunfall - Schuld - Probezeit - Strafe?

Was sagte denn die Polizei zu der Angelegenheit?
Dass der Fehler bei dir lag, sei es nun wg. nicht angepasster Geschwindigkeit, oder mangelndem Abstand, oder was weiß ich ... ist ja mal sonnenklar.

Sicher kann man die Folgen nicht aus der Kristallkugel erlesen.
Aber hier gibt es schon einmal einen kleinen Überblick der Möglichkeiten:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=19080

Wobei ich kurz bemerke, dass es sich bei den Antwortenden um Menschen handelt, die im Alltag beruflich mit der Situation umgehen (müssen). ;o)

Solange es bei der Zahlung von 35€ belassen wird (das sollte dir eigentlich schon bekannt sein), kommen auf dich keine Probezeit relevanten Folgen zu.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen