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 Liene
09.05.2010, 18:14 Uhr
Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung
Hallo,
da ich mit den Fahrschulmotorrädern irgendwie nicht sehr gut zurecht komme, mit meinem eigenen Motorrad aber besser, möchte ich nun die Fahrstunden mit Meiner machen.
Versicherung ist informiert, habe auch eine schriftl. Bestätigung erhalten.
Nun meine Frage :
Mein Motorrad ist Vollkasko / Haftpflicht versichert.
In der Bestätigung steht nun "hierdurch wird der Versicherungsschutz aus der im obigen Versicherungsvertrag enthaltenen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung im Rahmen der AGB für die Kraftfahrtversicherung (AKB) auf Ausbildungs - und Prüfungsfahren ausgedehnt ......."
Der Satz scheint mir ein wenig kompliziert ausgedrückt. Verstehe ich das richtig, dass die mir nur die Haftpflichtversicherung für die Fahrstunden geben ??? Vollkasko bleibt da aber außen vor ?
Bedeutet das, falls es so ist, dass Fremdschäden gedeckt sind ... aber wenn ich mich mit dem Motorrad hinlege und nur selbst den Schaden habe, dass ich das dann selber zahlen muss ?
Was kann ich in so einem Fall dann tun ?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar :-)

 Wackeldackel
09.05.2010, 19:08 Uhr
zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung
Eine direkte Nachfrage bei Deiner Versicherung wird Dir Deine Zweifel bestätigen oder ausräumen.
 carhol
09.05.2010, 21:56 Uhr
zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung
es bleibt alles so wie es war, nur jetzt sind auch ausbildungs- und prüfungsfahrten im vers. umfang eingesclossen.
mfg
 Liene
10.05.2010, 12:57 Uhr
zu: Fahrstunden mit eigenem Motorrad - Versicherung
Ja, danke für die Antworten. Habe bei der Versicherung heut morgen angerufen und der gute Mann sagte mir auch, dass Haftpflicht und Vollkasko mit dabei wären während der Fahrstunden.
Dann spricht nun eigentlich wirklich nichts mehr dagegen, die Fahrstunden und auch die Prüfung auf meinem Schätzchen zu machen :-) ...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?
Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste
Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?
Gegenüber Kindern
Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen
Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte
Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist
Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten
Am Fußgängerüberweg nicht überholen
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