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10.01.2010, 22:24 Uhr

zu: nichtbeachten der vorfahrt

Hallo, willkommen im Forum.
Wenn Du (wie Du ja schreibst) zum Tatzeitpunkt noch in der Probezeit gewesen bist, so wird die Fsst erneut eine MPU -dieses mal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung- fordern.
Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtsgrundlage für die MPU ist dieses mal § 2a Abs. 5 a.E. StVG.
Ich persönlich finde diese Rechtsgrundlage (bzw. die zwingende MPU- Folge) für misslungen, aber meine Meinung zählt ja nicht.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren