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 da12589
28.10.2009, 11:57 Uhr
Frage zum EU-Bkf-Gesetz
Guten Tag,
ich bin neu im Forum und melde mich mit einer Frage, auf die auch mein Fahrlehrer keine Antwort wusste:
Ich bin 20 Jahre alt und im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE. Da ich bald 21 werde, überlege ich auch den Busführerschein (Klasse D) zu machen. Ich möchte das Busfahren keinesfalls zu meinem Beruf machen, es macht mir aber Spaß mit größeren Fahrzeugen durch die Welt zu kurven.
Nach dem neuen Eu-BKF-Gesetz benötigt man, wenn man seinen Busführerschein nach dem 9.September 2009 gemacht hat, entweder die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Ich möchte die beschleunigte Grundqualifikation absolvieren. Im Gesetz ist aber zu lesen, dass man mit der beschleunigten Qualifikation erst ab 23 Busse im Reiseverkehr lenken darf.
Daraus ergibt sich meine Frage: Ich fahre jedes Jahr mit unserer Kirchengemeinde und ca. 70 Kindern und Jugendlichen auf Ferienfreizeit. In unserem Team kam die Überlegung auf, ob es nicht möglich wäre einen Bus für die zwei Wochen Ferienlager anzumieten, um während dieser Zeit Ausflüge zu machen.
Meine Frage lautet, ob ich diesen Bus fahren dürfte, da im Gesetz steht, dass man Busse privat/zu nicht gewerblichen Zwecken auch ohne Grundqualifikation fahren darf.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen und mir erklären, was im Gesetz mit privater Nutzung gemeint ist.
Vielen Dank .

 Georg_g
29.10.2009, 11:31 Uhr
zu: Frage zum EU-Bkf-Gesetz
Wenn du nicht gewerblich fährst, benötigst du auch keinen Qualifikationsnachweis.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Geradeaus
Nach links
Nach rechts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte
Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?
Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung
Rechtsabbieger müssen warten
Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
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