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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DerFranz
15.08.2009, 10:09 Uhr

Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hello!
Ich habe grad meinen internationalen Fuehrerschein in Kenia gemacht, bin erst seit 1 Monat hier und werde auch mehr als die geforderten 185Tage im Ausland sein.

Frage> Wenn ich im Dezember nach Deutschland kommen wuerde, duerfte ich dort ein Fahrzeug fuehren? Mein Wohnsitz wird weiterhin in Kenia bleiben. Die 185Tage sind dann allerdings noch nicht erreicht, werden es im Laufe meines Aufenthalts auf jeden Fall.

Geht das?

Frage 2> Wie muss ich gegenueber den dt. Behoerden versichern, dass ich nicht in Deutschland gemeldet war? Reicht da eine Bestaetigung des Arbeitgebers und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes?

Fuer eure kompetente Hilfe bin ich euch dankbar.

Viele Gruesse

Der Franz

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15.08.2009, 18:26 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo, willkommen im Forum :)

Beim Stichwort "Kenia- Führerschein" klingelten zunächst bei mir alle Alarm- Glocken, wenn Du aber tatsächlich in Kenia Deine FE erworben hast, war das wohl "blinder Alarm".

Relevant für Dich ist zunächst § 29 Abs. 1 FeV.
Demnach dürfen Inhaber einer ausländischen FE diese 6 Monate lang in Deutschland benutzen.

Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 2 jedoch gilt diese Berechtigung nicht für FE- Inhaber, die zum Zeitpunkt der FE- Erteilung ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.

Gemeint ist damit der "tatsächliche" Wohnsitz, also nicht das, was formal auf dem Blatt steht (§ 7 FeV).
Die Meldebescheinigung und auch die Bescheinigung des AG sind aber wertvolle Nachweise, dass Du Deinen "Lebensmittelpunkt" in Kenia hast.

Wenn Du irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehst, kann die kenianische FE nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in eine deutsche FE umgeschrieben werden.

mfG
Durban

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16.08.2009, 15:29 Uhr

zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?

Hallo Durban,

vielen Dank fuer deine Antwort. Ganz sicher, ob ich dann jetzt im Dezember in Deutschland in ein Auto stiegen kann, bin ich mir aber immer noch nicht.

Mein tatsaechlicher Wohnsitz ist ja derzeit Kenia. Die Frage war ja, ob ich, dann im Urlaub in Deutschland, trotz der noch nicht eingehaltenen 185 Tage (die ja aber in jedem Fall erreicht werden) fahren kann.

Koenntest du darauf nochmal eingehen?

Ich danke herzlich und schicke schoene Gruesse aus dem warmen Kuesten-Kenia.

Der Franz

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorfahrt gewähren

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden