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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HubertK
06.04.2009, 23:22 Uhr

Begleitetes Fahren, bald 18

Hallo. Habe meinen Führerschein mit begleitetem Fahren gemacht und beim Bestehen der Prüfung nur diese lila Prüfbescheinigung bekommen.
Ich werde bald 18 und will nun wissen, wie ich da an meinen richtigen Führerschein komme. Kann ich mir den einfach beim Straßenverkehrsamt abholen oder muss ich den erst noch extra beantragen? Falls ja, muss ich dafür auch zum Straßenverkehrsamt oder kann ich das auch über Telefon/Internet machen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.04.2009, 11:42 Uhr

zu: Begleitetes Fahren, bald 18

Bis dahin kannst Du übrigens mit Deiner Prüfbescheinigung (bis maximal drei Monate nach Deinem Geburtstag) ohne Begleitung fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden