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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
22.03.2009, 21:51 Uhr

Alufelgen eintragungspflichtig?

Hallo!
Ich habe meinem 207 neulich Alufelgen gegönnt, aber bin mir nicht sicher ob man sie nun in die FZG-Papiere eintragen lassen muss.
Ich habe keine andere Reifengröße als die angegeben im FZG-Schein aufgezogen, bloß statt den ollen Stahlfelgen nun die Alus.

Danke schonmal im Vorraus! :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
23.03.2009, 08:28 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Wenn die Maße Deiner Räder exakt den Maßen im Fzg.Schein entsprechen mußt Du nix eintragen lassen.

Der Eintragungswahnsinn rührt daher, daß Alufelgen eben meistens nicht die selben Maße haben, wie Stahlfelgen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
23.03.2009, 12:47 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Die Maße bzw. erlaubte Bereifung findet man leider heutzutage nicht mehr in den Zulassungscheinen 1 oder 2. Entweder man hat noch den alten Fzg.Schein oder man muss sich beim Hersteller des Autos erkundigen welche Bereifung der frei gibt.
Aber wenn es die gleichen Reifen sind wie ohne Alu wird das ja der Fall sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
23.03.2009, 23:26 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Die Preisfrage ist: Sind die Alufelgen original oder von einem anderen Hersteller ?
- bei Original Peugeot-Felgen mußt Du nichts machen
- bei Felgen eines anderen Herstellers (z.B. Rial, BBS etc.) sollte eine ABE dabei sein - dann mußt Du auch nichts machen
- hast Du keine ABE, dann wäre ein Eintrag fällig

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
24.03.2009, 08:30 Uhr

zu: Alufelgen eintragungspflichtig?

Stimmt bs01, daß hab ich nicht beachtet! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-114 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihrem Fahrzeug flüchten mehrere Rehe über die Straße. Womit müssen Sie rechnen?

Mit weiteren Tieren ist nicht zu rechnen

Dem Rudel können weitere Einzeltiere folgen

Das Rudel kann zurückkommen und die Straße erneut überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken