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 Geomir
05.03.2009, 19:24 Uhr
Geblitzt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit
Hallo,
habe den Führerschein seit Herbst 04, und wurde im Frühjahr 2006 rotgeblitzt. Damals erhielt ich eine Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg. Aber keinen Brief mit der Aufforderung, ein Aufbauseminar zu belegen.
Jetzt wurde ich innerorts (50 km/h) mit 80 bis 110 km/h geblitzt.
Was wird mir blühen? Habe es im Bußgeldrechner schon nachgeschlagen, aber es würd mich interessieren, ob der alte Verstoß meine Strafe zusätzlich erhöht oder ob der alte Eintrag schon längst wieder weg ist und wann -wenn der alte Eintrag noch da ist- beide dann weg wären?
Hoffe, ihr könnt mir möglichst schnell helfen ;)
Danke!
 to
05.03.2009, 23:09 Uhr
zu: Geblitzt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit
Der Verstoss von 2006 müsste nach zwei Jahren "Ruhe auf dem Punktekonto" gelöscht worden sein.
 Estelle
06.03.2009, 19:38 Uhr
tja...
Bei dieser Geschwindigkeitskeitübertretung hoffe ich, daß dir der Führerschein für einige Zeit abgenommen wird...
 Drummer 
08.03.2009, 16:28 Uhr
zu: Geblitzt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit
Getilgt werden die Punkte zwar offiziell nach zwei Jahren, aber daran schließt sich die sogenannte Überliegefrist an.
Die Überliegefrist dauert weiter 12 Monate. Wenn innerhalb dieser Frist erneut Vergehen festgestellt werden, für die es Punkte gibt, werden die eigentlich getilgten Punkte sozusagen reaktiviert und mitgezogen - also verlängert!
Siehe:
http://www.kba.de/nn_124736/DE/Punktsystem/Ueberli
egefrist/ueberliegefrist__node.html?__nnn=true
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.17-113 / 3 Fehlerpunkte
Warum müssen Sie auch am Tage mit Abblendlicht fahren, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert ist?
Um mit erhöhter Geschwindigkeit fahren zu können
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Um Verkehrszeichen aus größerer Entfernung besser sehen zu können
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