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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.02.2009, 13:40 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

Ampel A! Welche sonst?
Wie Du schon schreibst; die eine ist die RECHTSABBIEGERampel... udn die andere eben die für geradeausfahrer.....
Wozu braucht man hier Urteile oder Verwaltunsgvorschriften?

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19.02.2009, 15:46 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

Nach meinem unmaßgeblichen Urteil:
Ampel A.

Begründung: Ampel B gilt nur, wenn du direkt abbiegst (egal ob von der reinen Abbiegespur (nur rechts) oder von der Wahlabbiegespur (geradeaus rechts) aus.

Ampel B ist eine klare Abbiegepfeilampel und gilt nur für Rechtsabbieger, nicht für Geradeausfahrer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.02.2009, 15:52 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

... übrigens gibt es in Berlin reichlich solche Ampeln mit gemischter Geradeaus- und rechtsabbiegerspur!

Da sind die hintern stehenden Rechtsblinker immer etwas irritiert, wenn es trotz grüner Ampel nihct vorwärts geht ;)

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25.02.2009, 08:32 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

@Kahleberger;

Auch als Ortsunkundiger kannst Du klar erkennen, dass die Ampel, die Du vielleicht besser siehst, eine Rechtsabbieger-Ampel ist. Und wenn Du geradeaus willst, ist dies nun mal die falsche Ampel.

Ich verstehe nicht, was hier für Probleme herbeigeredet werden und warum für solche Kinkerlitzen Urteile und Vorschriften herhalten müssen. Das nützt Dir doch, wenn Du an dieser Ampel stehst, sowieso nichts.

Was hier aber in jedem Fall nützt, sind offene Augen und so etwas wie Verkehrs-Verstand.

Denn die Ampeln und auch die Fahrspuren sind eindeutig gekennzeichnet.

Und wenn der Ortsunkundige eben mal einen LKW oder Bus im Sichtfeld zur Ampel hat, dann muss er sich eben mal mit den Guckern Richtung Windschutzscheibe bewegen oder warten, bis die Sicht dahin frei ist!

Wo ist das Problem?

Wackel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
25.02.2009, 20:06 Uhr

zu: Welche Ampel beachten?

Ich möchte darauf hinweisen, dass nicht die Fußgänger, sondern die linksabbiegenden Radfahrer (aus der abgeschlossenen Grünphase des Querverkehrs), die Kreuzung räumen können. Die blödeste Regelung seit es Ampeln gibt, da sie oft gefährliche Missverständnisse heraufbeschwört. Die Radfahrer, die die Rechtsabbieger kreuzen würden haben Rot !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borni
25.02.2009, 20:09 Uhr

Entschuldigung

Erst geschrieben, dann geschaut........

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Geradeaus fahren oder links abbiegen

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte

Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss

Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen