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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blodkult
03.02.2009, 15:48 Uhr

Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Hallo, ihr!

besitze seit fast einem Jahr den A1 Führerschein und möchte demnächst meinen B beginnen. Ich wollte mich jetzt mal informieren, wie es denn aussieht und was ich nun für Vor- bzw. Nachteile hab, wenn ich jetzt die Erweiterung durchführe. Vorallem interessiert mich, ob es mich im Verhältnis zu jemandem, der nicht als Erweiterung sondern als Erstwerwerb den Führerschein macht, weniger kostet.
Gruß
Blodkult

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 15:54 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Du musst nur 6 statt 12 Grundunterrichte in der Theorie besuchen. Ob bzw. in welchem Umfang sich dadurch die Grundgebühr ermäßigt, musst du deinen Fahrlehrer fragen. Das ist frei verhandelbar.

Bei der praktischen Ausbildung ändert sich durch den Vorbesitz von A1 nichts.

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03.02.2009, 15:57 Uhr

-

Und bei der Prüfung, ändert sich da ws?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.02.2009, 16:03 Uhr

zu: Besitze A1 und möchte nun B anfangen

Bei der Theorieprüfung bekommst du nur 20 statt 30 Fragen, darfst dafür aber auch nur 6 statt 10 Fehlerpunkte haben.

Preislich ändert sich nichts.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs