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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Christoph91
30.11.2008, 10:23 Uhr

125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

Hallo,
in Deutschland ist - zumindest für Leute unter 45 - im Führerschein Klasse 3 die Erlaubnis für Roller bis 50ccm. In Frankreich ist im PKW-Führerschein das Fahren von Rollern bis 125ccm erlaubt. Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, mit deutschem PKW-Führerschein in Frankreich auch große Roller zu fahren - zB. wenn man dort fest hinzieht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.12.2008, 18:36 Uhr

zu: 125er Roller in Frankreich fahren mit deutscher Klasse 3

»Grundlage: Anlage 3 zur FeV«

Die Rechtsgrundlage ist nicht die Anlage 3, sondern § 6 Abs. 6 FeV. Die Anlage 3 gilt erst, wenn ein alter Führerschein in einen Kartenführerschein umgestellt wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

Möglichst randvoll tanken

Keine Kraftstoffdämpfe einatmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Das Mofa muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Sie dürfen hier nicht links abbiegen