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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rescueflo
30.10.2008, 21:17 Uhr

Traktor mit altem 3er

Hallo zusammen

ich hab mal eine Frage

ich hab 1997 meinen FS gemacht

nach der Umschreibung bin ich im Besitz folgender eingetragener Klassen
B / C1 / BE / C1E / M / L

meine Frage nun - darf ich sofern ich es nachweisen kann, daß ich landwirtschaftlich unterwegs bin einen Traktor mit Höchstgeschwindigkeit über 32 kmh fahren?

ich hörte schon unterschiedliche aussagen - drum meine Frage in diesem Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.10.2008, 23:09 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

nein, darfst du nicht
§6 abs 3 fev

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.10.2008, 01:16 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

Das geht schon, da man auf Antrag auch die Klasse T erteilt bekommt, wenn man eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen kann. Und mit der Klasse T kannst du dann Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-018 / 3 Fehlerpunkte

Was kann Haschischkonsum bewirken?

Rausch mit Verwirrtheitszuständen und Depressionen

Verbesserte Zeiteinschätzung

Rausch mit gefährlichen Sinnestäuschungen und Herabsetzung des Reaktionsvermögens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Überholsignal

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind