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15.09.2008, 19:11 Uhr

Nachschulung

ich habe da mal eine Frage ich habe im laezten Jahr Oktober eine rote Ampel ueberfahren und wurde von der Polizei angehalten. Danach habe ich Post vom Amt bekommen zwecks Nachschulung. Ich befinde mich seit November/07 in Irland. Die Behoerde weiss das. Nun werde ich im November/08 fuer kurze Zeit nach Deutschland zurueckkehren und in Mitte November zwecks Job fuer ein halbes Jahr in die Schweiz gehen. Ich arbeite als Hotelfachfrau.

Gibt es eine bestimmte Zeit in der ich die Nachschulung machen muss?

Wann muss ich meinen Fuehrerschein abgeben?

Muss ich dann nochmal von vorne anfangen?

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15.09.2008, 19:52 Uhr

zu: Nachschulung

» Gibt es eine bestimmte Zeit in der ich die Nachschulung machen muss?
«


Wird Dir in dem Schreiben keine Frist gesetzt, das Aufbauseminar zu besuchen?
Die besondere Situation solltest Du mit der Führerscheinstelle frühzeitig telefonisch abklären!

Wenn Du das Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist nicht besuchst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Erst, wenn Du das ASF absolviert hast, kann Dir dann eine neue FE erteilt werden.
In die Fahrschule musst Du dafür nicht, jedoch ist sowohl die Entziehung als auch die Neuerteilung kostenpflichtig.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen