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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Katborg
11.08.2008, 11:26 Uhr

Ist dass hier erlaubt mit nur B?

Auto
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1510kg
zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs :1510kg
Gesamtmasse des Zugfahrzeugs : 1990kg

Anhänger
Leermasse: 1300kg
Gesamtmasse: 1700kg
Man lastet aber nur 210 kg = Aktuell gewicht nur 1510kg

Gesamtmasse auto+Anhänger ist 3690
Aber:
zulässige Anhängelast + Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ist 3500kg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.08.2008, 11:29 Uhr

zu: Ist dass hier erlaubt mit nur B?

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17932&a
mp;forum=0#beitrag_137794

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Dem Mann.

Dem Kind.

Der Frau.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h