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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reno999
09.03.2008, 17:45 Uhr

nicht eingetragene begleitpersonen

hallo,

ich wollte mich mal erkundigen was passiert wenn man begleitetes fahren ab 17 macht, und ausnahmsweise mit einer nicht eingetragenen begleitperson fährt, eine, die natürliche alle kriterien erfüllt.

treffen die 150 EURO busgeld, der fahrerlaubniss entzug, die 4-punkte und die teilnahmepflicht am aufbauseminar auch zu, oder kann man mit mildernden umständen rechen, oder drückt die polizei evt. ein auge zu?

lg

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09.03.2008, 18:50 Uhr

zu: nicht eingetragene begleitpersonen

Man kann eine Person auch noch nachträglich in de Fahrberechtigung eintragen lassen, natürlich bevor sie begleiten darf.
Das kostet knapp 30 Euro und ist damit deutlich billiger, als die zu erwartenden Kosten fürs Fahren ohne Begleitperson.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?

An Fußgängerüberwegen

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

In Kurven