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08.01.2008, 00:53 Uhr

zu: Parken und Vorfahrt

wer die engstelle als erster erreicht darf als erster fahren.

holger

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08.01.2008, 17:21 Uhr

zu: Parken und Vorfahrt

Wie mit dem Baumstamm über dem Bach!

Bist Du als Erster auf dem Baumstamm, darfst Du als Erster auf´s andere Ufer!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
13.01.2008, 16:29 Uhr

zu: Parken und Vorfahrt

Hi

Alles auch nach meinem Geschmack..

Wieso Parken welche auf dem Gehweg ??
Verboten !!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße

Abbiegen verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B

Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf

Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn

Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn