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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
01.11.2007, 15:34 Uhr

Frage zu Schild: Licht einschalten!

Hallo Zusammen,

ich habe gerade folgendes Schild gesehen:

Großes weißes Rechteck, im oberen Bereich ein rot umrandetes Dreieck mit einem Ausrufungszeichen darin und darunter der Text: Unfallträchtige Strecke! Licht einschalten!

Frage:
Bedeutet das, daß auf dieser Strecke Lichtpflicht auch am Tage herrscht?

Danke für die Antwort.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
01.11.2007, 16:30 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

P.S. Ich fahre auch bei Dämmerung, Regen, Nebel und Schneefall sowie auf Alleestraßen auch am Tage mit Licht.

Schaltest du dein Licht dann immer an und aus wenn du in bzw. aus einer Allee rein-rausfährst?


Ich schalte grundsätzlich immer das Licht, auch wenn ich Samstags-mittags nur 500m zum einkaufen Fahre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
01.11.2007, 16:33 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

Hallo,

ich schalte das Licht auch immer an, wenn ich die Strecke befahre.

Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob es auf dieser Strecke vorgeschrieben ist, mit Licht zu fahren, so wie bei Tunnels mit dem neuen Tunnelzeichen auch.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.11.2007, 16:45 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

»Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob es auf dieser Strecke vorgeschrieben ist, mit Licht zu fahren, ...«

Nein, denn ein Gefahrzeichen (auch mit Zusatzzeichen) kann nicht die Vorschriften zur Beleuchtung ändern. Es ist also nur als Empfehlung zu verstehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
01.11.2007, 17:47 Uhr

zu: Frage zu Schild: Licht einschalten!

halte ich auch so, leider habe ich noch nicht das sogenannte Tagsparlicht.
Dadurch kann man den einen oder anderen Liter Diesel sparen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern