Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuIR4m
23.08.2007, 10:05 Uhr

Von Klasse M auf Autoschein wechseln?!

Hallo, hab mit 15 1/2 mit klasse M angefangen, allerdings bin ich der absolute trödler und jez schon über 16jahre alt.
Mit 16 1/2 kann man ja den Autoschein (für 17jahre) beginnen.

Nun meine Frage, könnte ich von Klasse M auf den Autoschein wechseln? Ich habe ja mit dem Autoschein dann die erlaubnis meinen 50er roller zu fahren.

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
23.08.2007, 10:15 Uhr

zu: Von Klasse M auf Autoschein wechseln?!

Der "Autoschein" mit 17 ist "begleitetes Fahren", d.H. ein Erwachsener muss immer dabei sein.

Wenn du diesen Führerschein dann hast, darfst du deswegen trotzdem keinen Roller alleine fahren!

MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuIR4m
23.08.2007, 10:44 Uhr

zu: Von Klasse M auf Autoschein wechseln?!

Das wiederrum wäre mir aber ganz neu
eine freundin von mir hat den gleichen schein und fährt auch alleine roller

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.08.2007, 12:23 Uhr

zu: Von Klasse M auf Autoschein wechseln?!

beim b17 darf man nur in begleitung auto fahren, das ist richtig.
klasse m fahrzeuge dürfen aber alleine gefahren werden.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FragMaster
23.08.2007, 16:10 Uhr

zu: Von Klasse M auf Autoschein wechseln?!

Hmm, wieder was dazugelernt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
23.08.2007, 18:22 Uhr

zu: Von Klasse M auf Autoschein wechseln?!

Das ist das Schöne an so einem Forum, man tauscht sich nicht nur aus, gibt Ratschläge, sondern lernt auch eine ganze Menge dazu!
:-))

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss den Traktor vorbeilassen